Berichterstattung durch die Anti-Korruptionsbeauftragte
Die Anti-Korruptionsbeauftragte berichtet dem Hochschulrat und dem Rektorat schriftlich einmal im Jahr über ihre Tätigkeit. Der Bericht führt
- die Zahl der Eingaben, der in Bearbeitung genommenen Eingaben,
- der abgeschlossenen Eingaben sowie gegebenenfalls
- der Fälle an, in denen die Anti-Korruptionsbeauftragte ohne Eingabe tätig war.
Er enthält ferner Angaben dazu,
- wie viele Eingaben durch Maßnahmen innerhalb der Universität abgeschlossen wurden,
- wie viele Eingaben hiervon durch die Anti-Korruptionsbeauftragte abgeschlossen werden konnten und
- wie viele Eingaben nach außen zur Weiterverfolgung an Strafverfolgungsbehörden oder vergleichbare öffentliche Stellen abgegeben wurden.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte kann den Bericht nach eigenem Ermessen ergänzen.
zuletzt bearbeitet am: 18.01.2023